We40 hat geschrieben:
Wenn sie insolvent sind müsste doch mein vertrag mit denen doch auch verfallen, oder? Ich weiß nämlich nicht, wie ich denen ne Kündigung schreiben soll, wenn die sowieso die segel gestrichen haben...
Wie wärs wenn du einfach einen Brief mit der Kündigung schreibst, einen Freund zeigst wie du ihn in den Briefumschlag steckst und mit ihm gemeinsam zu deren Briefkasten auf der Maternistraße fährst und ihn dort dann hineinsteckst. Dann hast du einen Zeugen, dass du die Kündigung zugestellt hast und gut ist. Und sparst dir 2,50 für das Einschreiben. Wenn du magst, lässt du dir alles noch auf einem extra Blatt mit Unterschrift bestätigen. Sobald der Brief im Briefkasten ist, ist er im Machtbereich der Firma Enscom und somit ist die Kündigung rechtskräftig. Besser ist nur noch, wenn du denen noch eine angemessene Frist setzt (angemessen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als 2 Tage - Datumsangabe ist wichtig!). Nicht vergessen mit sofortiger Wirkung den Abbuchungsauftrag zu stornieren
Bumswallerra - ist der Vertrag wegen Nichtleistung rechtskräftig gekündigt - und keiner kann dir noch was anhaben.
Nächster Schritt: den Abbuchungsauftrag in deiner Bank zurückziehen, und die gleichzeitig noch anschnauzen, wie sie bei Privatleuten ein Abbuchungsauftrag durchgehen lassen können, der BGH hat darin nämlich eindeutig "eine unangemessene Benachteiligung des Privatkunden" gesehen (AZ. III ZR 330/07) [Wikipedia] Das mit dem Abbuchungsauftrag setzt dem Verhalten der Firma das Sahnehäubchen auf. Ich wünsche denen WIRKLICH VIEL GLÜCK für ihre Zukunft, den ansonsten kann man die nur mit "SIE HABEN SICH BEMÜHT" bewerten.
Und noch was: Bei jeglichen rechtlichen Problemen gilt deutsches Recht, schließlich verdienten sie hier ihr Geld. ENSCOM ist nur eine Limited, weil man dafür kein Startkapital braucht und nicht privat haften muss. Es gilt kein britisches Recht, Gerichtsstand ist auch in Deutschland.
Durch Enscom wird man echt zum Rechtsexperten ^^ glücklicherweise gibts ja genug Juristen.